Amtliches Bundesnetzagentur-Schreiben: Vodafone darf nicht mehr unter amtlicher Fristsetzung zur telefonischen Kontaktaufnahme nötigen
(Bewegungshauptstadt/Bundesdorf, 01.02.17)
Können in einem Rechtsstaat aus diesem amtsanmaßenden Nötigungsbetrug hervorgegangene Abzockverträge eigentlich rechtsgültig sein? Ungestraft bleiben sie zumindest; nur im Wiederholungsfall droht eine kleine (einkalkulierte) Geldbuße.
g.n.t.