Fünf Jahre für 1N Telecom: Im reichbetrogenen Düsseldorf gilt der § 263 Strafgesetzbuch zuungunsten lokaler Betrugsfirmen nicht
(Pott, 30.07.25)
Über untätige NRW-Staatsanwälte kann man nicht nur klagen. Auch im armen Essen, in dem der frisch-gegründete Inkassoabzocker TPI Investment der 1N Telecom residiert – und kackdreist „Forderungen“ aus gerichtlich für unwirksamen Verträgen vollstreckt.
P.S. Da werden eher noch den aufwiegelnden Verbraucherzentralen die Mittel
gekürzt.
g.n.t.
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