Gefährlicher Behörden-Wahnsinn: Bundeskartellamt sieht in verheimlichter PIN und TAN eine illegale Wettbewerbsbeschränkung
(Bundesdorf, 04.07.16)
Anscheinend für innovative Zahlungs- und Überweisungsbetrugsunternehmen. Die Soforteinweisung unterbelichteter Beamter wäre dringlicher.
g.n.t.