Majestätsbeleidigung erst 2018 ohne Kerker: Der Bundesrat bittet vergebens um die unverzügliche Streichung des § 103 StGB
(Germania, 21.03.17)
Die Bundesregierung hält in ihrer Gegenäußerung – auch nach nochmaliger Prüfung – am vorgesehenen Datum fest, ohne dies weiter zu begründen.
n.t.