Verteidigte Freiheitlichkeit: Deutsches Bundesverfassungsgericht verhindert die flächendeckende Gesichtserkennung, wie sie unser bayerischer Innen-Horst unbedingt sehen will
(Volljura/Germania, 04.02.19)
Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich fortbewegen können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein.
n.t.