Bundeswehr unterbindet Republikflucht: Wehrdienstfähige Männer dürfen nicht mehr mehr als drei Monate ohne Marschbefehl ausreisen
(Germania, 01.01.26)
Die Genehmigungen für den Ausreiseantrag sind zeitnah vom Karrierecenter der Bundeswehr zu erteilen … Meiner Kenntnis nach gilt das sofort, unverzüglich …
P.S. Ohne historische Kreiswehrersatzämter mit disziplinierendem
Hodengriff wird das doch nichts.
g.n.t.
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