Grob fahrlässiges Phishing-Opfer entlastet: Ostdeutsches OLG hält 20 Prozent des S-pushTAN-App-Verfahrens der Sparkassen für unsicher
(Dunkeldeutschland, 07.07.25)
Der gemeine Jurist ist mit Zahlen zu 100 % unsicher.
g.n.t.
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