Heimlich abgefilmter höchstpersönlicher Lebensbereich: Das OLG Hamm rechtsbeugt den Paragrafen 201a Strafgesetzbuch zugunsten von kranken Video-Spannern
(Woisndas, 09.06.25)
Hat da ein Richter ein komisches Hobby? Oder verletzt diese Frage seine Intimsphäre?
P.S. Nacktheit ist tatsächlich nicht nötig, denn es gibt auch Perverse,
die auf den hochgeschlossenen Frottee-Schlafanzug mit Bärchenmotiv stehen.
g.n.t.
Voodoopuppe.de – Und ich war so ein süßes Kind!