Niedergang des Ex-Kultdiscounters: Gericht muss Aldi Süd verbieten, potentielle Kunden mit erfundenen unverbindlichen Preisangaben zu verarschen
(Pott, 07.04.25)
Früher hatten die Aldis Bescheißereien bei der Preisauszeichnung nicht nötig. Wie auch klassische (Fernseh-)Werbung.
g.n.t.
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